Allgemeine Geschäftsbedingungen fewoVista (Vermittler)

Lieber Nutzer von fewoVista©. Auch wir kommen nicht um das sogenannte Kleingedruckte herum. Wir haben uns bei der Beschreibung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen bemüht, so nutzerfreundlich wie nur irgend möglich zu sein. Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam durch. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der fewoVista s.l. & Co. KG Berlin.

Die fewoVista s.l. & Co. KG Berlin ist Betreiberin der fewoVista-Vermietungsplattform (im folgenden "fewoVista" genannt), die im Internet unter fewoVista.de, fewoVista.com, fewoVista.info erreichbar ist. Für die Vermittlung von Ferienobjekten durch fewoVista gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und fewoVista.

§1 Leistungsart

1. Bei den von fewoVista angebotenen Leistungen handelt es sich ausschließlich um die Vermittlung von Fremdleistungen zwischen dem Kunden, den Mitreisenden und der jeweiligen Vertragspartei. Der Vertrag wird im Namen und für Rechnung des Leistungsträgers (Veranstalter, Eigentümer oder Vermieter) - nachfolgend Veranstalter genannt - abgeschlossen. Der Vertrag gilt für den angemeldeten Zeitraum und die angemeldete Zahl von Personen und Haustieren.

§2 Abschluss des Vermittlungsvertrages

1. Mit der online erfolgten Buchung über die fewoVista-Vermietungsplattform im Internet oder per e-Mail bietet der Kunde fewoVista verbindlich den Abschluss eines Vermittlungsvertrages an.

2. fewoVista behält sich die Annahme des Angebots vor. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn fewoVista oder der Veranstalter dem Kunden schriftlich, fernmündlich oder per E-Mail die Buchung bestätigt. Bitte beachten Sie, dass bei einem Rücktritt Stornogebühren des Vermieters anfallen können. Tritt der Kunde vor der Buchungsbestätigung durch fewoVista oder dem Reiseveranstalter von seiner verbindlichen Reiseanmeldung zurück und hat fewoVista die Reise bei dem Reiseveranstalter bereits eingebucht, so gelten die gleichen Stornogebühren wie für den Rücktritt vom Reisevertrag.

3. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm zugegangene Buchungsbestätigung unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und den Veranstalter bzw. fewoVista ggf. auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. Ein Hinweis auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen, der nach Ablauf einer Frist von drei Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung erfolgt, kann nicht mehr berücksichtigt werden. Verspätet angezeigte Unrichtigkeiten bzw. Abweichungen berechtigen insbesondere nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

§3 Haftung

1. fewoVista ist ausschließlich als Vermittler zwischen dem Kunden und dem Veranstalter tätig und handelt im Auftrag und auf Rechnung des Veranstalters. fewoVista haftet nicht für die von den jeweiligen Veranstaltern gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen.

2. fewoVista ist bei den einzelnen Angaben zu den Mietobjekten auf die Informationen angewiesen, die von den jeweiligen Veranstaltern zur Verfügung gestellt werden. fewoVista hat keine Möglichkeit, diese Informationen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. fewoVista gibt daher keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Das gleiche gilt für sonstige Informationen, die auf dieser Website enthalten sind und von Dritten zur Verfügung gestellt wurden.

3. fewoVista haftet dem Kunden gegenüber für die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistung und für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des Veranstalters an den Kunden. Eine Haftung von fewoVista sowie seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlungen, besteht nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen darf. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Soweit Kardinalpflichten in dem vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt werden, haftet fewoVista höchstens bis zum Mietpreis.

§4 Zahlung

1. An fewoVista (fewoVista s.l. & Co. KG) gerichtete Zahlungen werden im Auftrag des Veranstalters entgegengenommen.

2. Mit Vertragsabschluss wird je nach Veranstalter eine Anzahlung von 10 % bis 40 % des Mietpreises fällig. Der komplette Mietpreis ist bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn auf die in der Buchungsbestätigung angegebene Kontoverbindung zu zahlen.

3. Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann fewoVista das gebuchte Mietobjekt zu Lasten des Kunden kostenpflichtig stornieren. Die Stornogebühren bemessen sich entsprechend den Regelungen unter §5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§5 Rücktritt/Umbuchung

1. Der Rücktritt/Stornierung durch den Kunden muss in schriftlicher Form erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei fewoVista. Soweit ein Kunde schon Reiseunterlagen erhalten hat, sind diese an den Veranstalter zurückzusenden.

2. Bei einem Rücktritt/Stornierung gelten jeweils die in den AGB des Veranstalters genannten Stornogebühren. fewoVista ist berechtigt, dem Kunden bei seinem Rücktritt alle fewoVista von dem Veranstalter gemachten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25,- EURO in Rechnung zu stellen.

3. Die Umbuchung eines gebuchten und bestätigten Mietobjektes ist nur durch Rücktritt von dem gebuchten und gleichzeitig erneuter Buchung eines anderen Mietobjektes möglich.

4. Zur Vermeidung der Belastung des Kunden mit den beschriebenen Rücktrittsgebühren wird der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung dringend angeraten.

§6 Datenschutz

1. Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Abs.1 Datenschutzgesetz davon unterrichtet, dass fewoVista seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet. fewoVista behandelt alle Informationen streng vertraulich und versichert, persönliche Daten nicht an fremde Dritte weiterzugeben.

§7 Allgemeine Bestimmungen

1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzem bleibt unberührt.

2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Vermittlungsaufträge ist Berlin. Es gilt deutsches Recht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen TUI Wolters (Veranstalter)

gültig für alle Neubuchungen (Internet) ab 01.11.2010

Lieber Feriengast,

bitte schenken Sie diesen Reisebedingungen Ihre Aufmerksamkeit; denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen, die Ihnen vor der Buchung übermittelt werden, an. Sie gelten für alle Programme (mit Ausnahme von Eintrittskarten als vermittelten Einzelleistungen; des Reiseveranstalter Wolters Reisen GmbH (nachfolgend "Veranstalter" genannt) sowie - Ziffern 12-14 - auch für am Zielort bei der Reiseleitung gebuchte Ausflüge. Diese Bedingungen ergänzen die §§ 651a-m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie die §§ 4-11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus:

1. Anmeldung und Bestätigung

1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.

Der Reisevertrag wird für den Veranstalter verbindlich, wenn dieser Ihnen die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigt. Mit der Anmeldung versichern Sie, dass Sie Volljährig sind.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung (Ziffer 1.1 Satz 2), die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält.

Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist der Veranstalter an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen.

1.4 Vormerkungen sind Anmeldungen für noch nicht ausgeschriebene Reisen. Sie werden vom Veranstalter nach Verfügbarkeit in Festbuchungen umgewandelt, sobald der Katalog für die betreffende Saison erschienen ist.

1.5 Sofern Sie lediglich eine Eintrittskarte eines Fremdanbieters ohne weitere Reiseleistungen buchen, tritt der Veranstalter nur als Vermittler einer Fremdleistung auf. Durch den Erwerb vermittelter Eintrittskarten kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Anbieter zustande. Den Namen des jeweiligen Anbieters entnehmen Sie bitte der Eintrittskarte.

2. Bezahlung

2.1 Zur Absicherung der Kundengelder hat der Veranstalter eine Insolvenzversicherung beim Deutschen Reisepreis Sicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich auf der Bestätigung.

2.2 Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung die Anzahlung in Höhe von i. d. R. 25 %, bei gesondert gekennzeichneten Top-Angeboten sowie ausgewählten, kurzfristigen bzw. preisreduzierten Specials, Sparreisen und Reisen der Marken Discount Travel, reiseleicht, X1-2-FLY und XTUI sowie Ticket-Paketen aus Leistungsbeschreibungen (Ziffer 3.1) mit dem Titel "Musicals & Shows" 40 % des Gesamtpreises fällig. Die Kosten für Reiseversicherungen werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig.

2.3 Der restliche Preis wird fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise - wie gebucht - durchgeführt wird und die Reiseunterlagen entweder in Ihrem Reisebüro bereitliegen oder Ihnen verabredungsgemäß zugesandt werden.

2.4 Die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierung ergeben sich aus der Bestätigung. Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. Ziffer 7), Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. Ziffer 8) sowie Gebühren für individuelle Reisegestaltung (vgl. Ziffer 3.4) und Mahnkosten (vgl. Ziffer 2.9) werden jeweils sofort fällig.

2.4.1 Bei Buchungen, die ab dem 30. Tag vor Reisebeginn (kurzfristige Buchungen) getätigt werden, ist der volle Reisepreis sofort bei Buchung fällig.

Achtung! Bei Zahlungsart Rechnung ist diese Frist 6 Wochen.

2.5 Zahlung an den Veranstalter

2.5.1 Bei der Zahlung im Lastschriftverfahren benötigt der Veranstalter (ggf. über das Reisebüro) Ihre Bankverbindung, Ihre Adresse oder ggf. die Adresse des Unterlagenempfängers sowie Ihr Einverständnis zum Lastschriftverfahren.

2.5.2 Bei vielen Marken der Veranstalter können Sie Ihre Reise auch mit einer Kreditkarte bezahlen. In diesen Fällen muss die jeweilige Kreditkarte bei Buchung im Reisebüro dem Reisebüro vorgelegt werden. Der Veranstalter benötigt (ggf. über das Reisebüro) zusätzlich Ihre Adresse oder ggf. die Adresse des Unterlagenempfängers sowie Ihr Einverständnis zur Abbuchung von Ihrem Girokonto über die TUI Card oder sonstige Kreditkarte. Bei einer Zahlung fällt ein Zahlungstransaktionsentgelt in Höhe von 1% des Reisepreises an. Dieses gilt nicht für Barzahlungen sowie für Zahlungen im Lastschriftverfahren, mit der TUI Card, der Gute REISE CARD und der ROBINSON Card.

2.5.3 Generell (Abweichend u.a. hiervon Zahlungsart Rechnung) wird der Anzahlungsbetrag innerhalb einer Woche nach Vertragsschluss, der Betrag für die Restzahlung ca. 4 Wochen vor Reiseantritt abgebucht, letzterer jedoch nicht, bevor die Anforderungen gemäß Ziffer 2.3 erfüllt sind.

2.5.4 Zahlungsart Rechnung

Bei Buchungen, deren Reisebeginn erst in 6 Wochen oder später angetreten werden, hat der Reisende auch die Möglichkeit, Wolters Reisen die jeweils fälligen Beträge fristgerecht zu überweisen.

Bei Bezahlung auf Rechnung müssen dem Veranstalter Vor- und Nachname des Buchenden, vollständige Anschrift und gültige Telefonnummer angegeben werden.

Der Anzahlungsbetrag ist innerhalb einer Woche nach Rechungszugang, der Betrag für die Restzahlung ca. 6 Wochen vor Reiseantritt auszugleichen.

Bei Zahlungsart Rechnung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro an. Die jeweiligen Zahlungstermine sind der Bestätigung des Veranstalters zu entnehmen.

2.6 Im Ausnahmefall können sowohl die Anzahlung, als auch, bei Entgegennahme der Reiseunterlagen, die Zahlung des Restreisepreises in bar im Reisebüro geleistet werden.

2.7 Änderungen der vereinbarten Zahlungsart können nur bis 35 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden. Bei Reisen der Marke 1-2-FLY und X1-2-FLY ist ein Wechsel der Zahlungsart nicht möglich.

2.8 Sollten Ihnen die Reiseunterlagen nicht bis spätestens 4 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr Reisebüro oder Internet Service Center. Bei Kurzfristbuchungen ab 7 Tagen vor Reiseantritt erhalten Sie Ihre Unterlagen nach Absprache mit Ihrem Reisebüro. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, die Reiseunterlagen nach Erhalt sorgsam zu überprüfen.

2.9 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der Veranstalter von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Der Veranstalter kann bei Rücktritt vom Reisevertrag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend den Ziffern 7.2, 7.5 verlangen. Wenn Sie Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, behält sich der Veranstalter zudem vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von € 20,00 zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.

2.10 Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von Visa etc. sind, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich vermerkt, nicht im Reisepreis enthalten. Falls solche Kosten entstehen, zahlen Sie diese bitte an das Reisebüro.

2.11 Datenschutz bei Zahlung

Es wird dem Reisenden versichert, dass Wolters Reisen die ihr anvertrauten persönlichen Informationen mit Sorgfalt behandelt und diese nicht in die Hände von Unbefugten geraten. Wolters Reisen stützt sich dabei auf modernste Technologie.

SSL-Datenverschlüsselung.

Die Abkürzung "SSL" bedeutet "Secure Socket Layer" und ist ein Verschlüsselungsverfahren, das im gesamten World Wide Web erfolgreich eingesetzt wird. Alle persönlichen Daten, die Adresse oder Angaben zur Kreditkarte werden verschlüsselt und sind damit bei der Übertragung via Internet abhörsicher. Der Buchende erkennt an einem Symbol (geschlossenes Vorhängeschloss) in der unteren Fensterleiste des Browsers, dass man sich in dem gesicherten Bereich befindet.

Wenn Ihr PC SSL nicht verarbeiten kann - in seltenen Fällen kann das passieren - brauchen Sie nicht zu befürchten, dass Ihre Daten unverschlüsselt gesendet werden. Sie erhalten dann in aller Regel eine Fehlerseite, die Sie auf das Problem aufmerksam macht. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, setzen Sie sich am besten mit Ihrem Provider in Verbindung.

3. Leistungen, Preise

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (z.B. Katalog, Flyer, Internet) und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung (vgl. Ziffer 1.1 Satz 2).

Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

3.2 Ausführendes Luftfahrtunternehmen/ gemeinschaftliche Liste

Der Veranstalter ist gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, Sie bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten. Sobald die Identität endgültig feststeht, werden Sie entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung sind Sie über den Wechsel so rasch wie möglich zu unterrichten.

Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen ("gemeinschaftliche Liste"), finden Sie z.B. unter [www.tui.com > Service & Kontakt > Hilfe & Information > Informationen für Flugreisende] und hier .

3.3 Flugbeförderung

Der Veranstalter weist darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug- und programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann. Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen. Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind nur dann unverbindlich, wenn Sie in der Bestätigung ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet werden.

Auf Charter- und Linienflügen beträgt das Freigepäck in der Economy Class im Regelfall 20kg pro Person (auch für Kinder von 2-11 Jahren) zzgl. eines kleinen Handgepäcks. Inhaber einer TUI Card Gold haben bei Reisen der Marken TUI und airtours bei einigen Charterfluggesellschaften Anspruch auf kostenlose Beförderung von bis zu 30kg Gepäck. Abhängig von höheren Buchungsklassen oder längeren Aufenthaltsdauern können auch höhere Freigepäckmengen gelten. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall in Ihrem Reisebüro oder im Internet Service Center. Bei Charterflügen nach Nordamerika ist pro Person 1 Gepäckstück bis max. 23 kg pro Stück zulässig.

Zusätzlich kann, ggf. gegen Aufpreis, nach Voranmeldung bei der jeweiligen Fluggesellschaft Sondergepäck (Sportausrüstungen, Rollstühle etc.) befördert werden.

Die Beförderungspreise sind bei der Fluggesellschaft zu erfragen, die für Organisation und Abwicklung der Beförderung sowie Inkasso des Preises allein verantwortlich ist. Für X1-2-FLY sind die Beförderungspreise und Bedingungen im X1-2-FLY Service Center zu erfragen. Der Transport des Sondergepäcks vom Zielflughafen zum Hotel und zurück ist ausschließlich Sache des Gastes.

Wir empfehlen dringend, Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente ausschließlich im Handgepäck zu befördern.

3.4 Sonderwünsche, individuelle Reisegestaltung

3.4.1 Reisebüros oder Internet Service Center dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. Der Veranstalter bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 3.1) ausgeschrieben sind, z.B. Zimmer benachbart oder Zimmer in bestimmter Lage, nach Möglichkeit zu entsprechen. Reisebüros oder Internet Service Center sind weder vor noch nach Abschluss des Reisevertrages berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung des Veranstalters, von Leistungsbeschreibungen bzw. bereits abgeschlossenen Reiseverträgen abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, soweit Sie hierzu nicht gesondert bevollmächtigt sind.

3.4.2 Die Buchung von Flugpauschalreisen, deren Dauer (Hinflug zum Rückflug) vom Wochenrhythmus abweicht, ist gegen die Gebühr von € 16,00 pro Reiseteilnehmer möglich. Bitte beachten Sie die Hinweise in der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Für die Bearbeitung individueller, sonst von der jeweiligen Leistungsbeschreibung abweichender Reisen wird eine Gebühr von maximal € 50,00 pro Reisenden und Woche erhoben.

3.4.3 airtours à la carte-Service

Unter der Marke airtours erfüllen wir Ihnen gerne Ihre individuellen Reisewünsche. Unseren à la carte-Service für ausgewählte Reiseziele bieten wir airtours-Kunden ab einem Mindestreisepreis von € 1.000,- pro Person an. Außerdem können Sie den á la carte-Service in Anspruch nehmen für schon bestehende airtours-Buchungen ab einem Gesamtpreis von € 5.000,- pro Buchung. Wir berechnen hierfür eine Servicegebühr von € 150,- pro Buchung. Die Servicegebühr wird bei einer Festbuchung auf den Reisepreis angerechnet. Bei Nichtzustandekommen einer Buchung wird die Gebühr nicht erstattet. Dieser à la carte-Service bezieht sich auf alle Reisebausteine, die nicht einer Katalogleistung entsprechen.

3.4.4 Bei von Reisenden im Zielgebiet gewünschten Flug- und/oder Hotelumbuchungen behält der Veranstalter sich zusätzlich zu den gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten die Erhebung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr pro Person vor. Bei den Marken reiseleicht, X1-2-FLY und XTUI sind Flugumbuchungen nicht möglich.

3.4.5 Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in denen die Leistungsbeschreibung dies ausdrücklich zulässt.

3.5 Verpflegung

Bitte beachten Sie, dass innerhalb einer Wohneinheit nur identische Verpflegungsleistungen gebucht werden können. Dies gilt auch für mitreisende Kinder.

3.6 Reiseverlängerung

Falls Sie länger an Ihrem Urlaubsort bleiben wollen, sprechen Sie bitte möglichst frühzeitig Ihre Reiseleitung oder die örtliche Vertretung des Veranstalters an. Wir verlängern Ihren Aufenthalt gerne, wenn entsprechende Unterbringungs- und Rückbeförderungsmöglichkeiten verfügbar sind. Die Kosten für eine Verlängerung sind vor Ort zu zahlen. Bitte beachten Sie die mit Ihrer Rückreise verbundenen tariflichen Bedingungen sowie die Gültigkeitsdauer Ihrer Reiseversicherungen und eventuell erforderlicher Visa. Bei den Marken reiseleicht, X1-2-FLY und XTUI sind Reiseverlängerungen nicht möglich.

3.7 Reiseleitung, Betreuung

Bei den angebotenen Reisen werden Sie vor Ort von Reiseleitern des Veranstalters bzw. von örtlichen Vertretern des Veranstalters (z. B. Vermietern von Ferienwohnungen) betreut. Bei den Marken Discount Travel und reiseleicht steht Ihnen ein Ansprechpartner für Notfälle, Beanstandungen und sonstige außergewöhnliche Vorkommnisse telefonisch zur Verfügung. Einzelheiten, Anschriften und Telefonnummern entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen oder der Informationsmappe in Ihrem Hotel. Bei Beanstandungen beachten Sie bitte die besonderen Hinweise unter Ziffer 13.7.2.

4. Besondere Hinweise für Ferienwohnungen und Ferienhäuser

Fakultative oder verbrauchsabhängige Nebenkosten sind in der Regel nicht im Reisepreis eingeschlossen. Sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes erwähnt ist, sind Sie unmittelbar am Ort zu zahlen.

Die Ferienwohnung/das Ferienhaus darf nur von der in der Leistungsbeschreibung angegebenen und in der Reisebestätigung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden.

Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend.

Bei Übergabe der Schlüssel kann ein angemessener Betrag (Kaution) als Sicherheit für evtl. Schäden oder vor Ort zu zahlende, verbrauchsabhängige Nebenkosten verlangt werden. Die Rückzahlung oder Verrechnung erfolgt, wenn die Wohneinheit und das Inventar bei Beendigung des Aufenthaltes in ordnungsgemäßem Zustand gereinigt zurückgegeben worden sind.

4.1. Besonderheit für Dänemark!

Kaution: Um die Pflichten des Kunden zur Schlüsselrückgabe, zur Bezahlung der verbrauchsabhängigen Nebenkosten wie z.B.: Strom, Wasser, Gas, Telefon, zum Schadensersatz bei Beschädigung sowie zum Schadenersatz bei ggf. nicht durchgeführter Endreinigung zu sichern, hat der Kunde an den Ferienhauseigentümer bzw. dessen Vertreter eine Kaution in Landeswährung in Höhe von DKK 1.000,- bei Schlüsselübergabe zu zahlen. Bei Ferienhäusern mit Whirlpool beträgt die Kaution - wenn im Katalog nicht anders angegeben - DKK 1.500-, die bei Schlüsselübergabe zu zahlen ist. Bei Ferienhäusern mit Swimmingpool beträgt die Kaution DKK 3.000,-. (Diese Beträge gelten für Reisetermine 2011)

Sollten Sie bei der Einreise in Dänemark keine Landeswährung zur Hand haben, können Sie auch in Euro bezahlen. Bei Zahlung in Euro erfolgt die Rückzahlung in Landeswährung. Beachten Sie aber, dass Wechselgebühren sowie eventuelle Kursschwankungen zu Ihren Lasten gehen. Für weitere Informationen verweisen wir auf die Länderinformationen zum jeweiligen Ferienobjekt.

4.2 Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend, wobei die Anreise am Anreisetag in der Zeit von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr und die Abreise am Abreisetag bis 10:00 Uhr erfolgen sollte.

4.3 Die Mitnahme von einem Haustier –1 Hund mittlerer Größe - ist nur bei den im Prospekt gekennzeichneten Ferienobjekten gestattet und in den Fällen, in denen der Veranstalter dieses schriftlich zulässt; weitere Haustiere oder andere Haustiere nur auf Anfrage. Bei Zuwiderhandlung kann die Belegung des Objektes verweigert oder eine Nachgebühr erhoben werden. Sie müssen sich selbst über die Einreise- und Halterbestimmungen für die Tiere informieren. Bei Ferienunterkünften, in denen Haustiere verboten sind, kann nicht garantiert werden, dass sich niemals Tiere im Haus befunden haben. Das Baden von Haustieren in Pools ist aus hygienischen Gründen untersagt. Im Urlaubsland ist die Mitnahme eines Hundes an den Strand häufig Einschränkungen unterworfen. Informationen zum neuen EU-Heimtierausweis erhalten Sie im Internet unter www.bundesaerztekammer.de Bitte beachten Sie auch, dass es für bestimmte Hunderassen/Tierrassen besondere Einreisebestimmungen bzw. Halterbestimmungen gibt, für deren Einhaltung der Tierhalter selbst verantwortlich ist. Der Veranstalter kann keine Haftung bei einer verweigerten Einreise übernehmen.

4.4 Sie sind verpflichtet, die Wohneinheit nebst Inventar und evtl. Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Außerdem sind Sie verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu melden und zu ersetzen.

4.5 Die Person des Schlüsselübergebers am Ort ist in der Regel nicht die eines Betreuers oder Reiseleiters, der zum Handeln im Namen von Wolters Reisen befugt ist, so dass diese Person nicht rechtsverbindlich handelt. Auch sind die Hausbesitzer nur für die eigenen Objekte verantwortlich und keine Vertragspartner der buchenden Kunden. Sie verfügen über keine Kenntnis von Ausweichobjekten und somit können Sie keine abschließenden Regelungen mit den Kunden vor Ort treffen. Ihr Vertragpartner ist ausschließlich der Reiseveranstalter. Der Reisende soll sich bei Problemen immer an die benannten Service-Stationen (Hausmappe) wenden.

4.6 Alle im Internet angebotenen Unterkünfte sind gemäß den örtlichen Bestimmungen für die Beherbergung zugelassen. Ferienobjekte sind im Allgemeinen ausschließlich für Urlaubszwecke gedacht, was sich auch in der Bauweise und Möblierung auswirkt. Das Bad und die Schlafräume sind vielfach kleiner, die Betten anders als gewohnt. Vieles ist vorwiegend auf Zweckmäßigkeit ausgerichtet. Der Reisende sollte bedenken, dass in anderen Ländern deutsche Bauvorschriften nicht gelten. So können Balkon- und Treppengeländer wesentlich niedriger, Treppen steiler, Fenster und Türen nicht der deutschen Industrienorm entsprechen. Auch ist die Schallisolierung der Objekte nicht immer wie gewohnt, entspricht aber landestypischen Gegebenheiten, so dass der Schall- und Lärmschutz unterschiedlich sein kann.

4.7 Der Reiseveranstalter weist besonders auf die Tipps und Hinweise unter Länderinfos und Ergänzungen in den Reiseunterlagen hin. In diesem sind wichtige Tipps- und Hinweisen sowie die Notfallnummern zur Erreichbarkeit des Veranstalters noch mal angegeben

4.8 Schäden im und am Ferienobjekt müssen umgehend vor Ort oder Wolters Reisen direkt gemeldet werden.

4.9 Auf den Grundstücken dürfen keine Zelte, Campingwagen oder Wohnmobile auf- bzw. abgestellt werden.

4.10 Sie, Ihre Begleiter und die von allen mitgeführten Sachen sind während des Aufenthaltes im Objekt nicht durch Wolters Reisen versichert.

4.11 Siehe auch unter Punkt 12 – Abhilfe und Punkt 13 Haftung

6. Leistungs- und Preisänderungen

6.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Flugzeiten sind wie auf dem Flugschein angegeben vorgesehen. U. a. aufgrund der zeitweiligen Überlastung des internationalen Luftraumes können Flugverspätungen oder auch -verschiebungen sowie Änderungen der Streckenführung in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Auch für eine Ersatzbeförderung wegen Änderung des Flughafens steht Ihnen das in Ihren Reiseunterlagen gegebenenfalls enthaltene Zug-zum-Flug-Ticket zur Verfügung.

6.2 Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeit und/oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, allein der Kapitän.

6.3 Der Veranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren nach Vertragsschluss entsprechend wie folgt zu ändern.

6.3.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Veranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Veranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.

b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Veranstalter vom Reisenden verlangen.

6.3.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

6.3.3 Eine Erhöhung nach den Ziffern 6.3.1/6.3.2 ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Veranstalter vorhersehbar waren.

6.3.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Veranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Die in diesem Absatz genannten, wechselseitigen Rechte und Pflichten gelten auch im Falle einer zulässigen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung.

6.3.5 Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

7. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/Rücktrittsgebühren

7.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter (Anschriften siehe unten nach Ziffer 17.) bzw. dem buchenden Reisebüro. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

7.2 Wenn Sie von der Reise zurücktreten oder wenn Sie die Reise nicht antreten, verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Veranstalter, soweit der Rücktritt bzw. der Nichtantritt der Reise nicht von ihm zu vertreten ist und nicht ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis für die bis zum Rücktritt/Nichtantritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen.

Diese Rücktrittsgebühren sind in Ziffer 7.5 unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert. Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen sind dabei berücksichtigt.

7.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.

7.4 Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von dem Veranstalter in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale (siehe nachstehende Ziffer 7.5) ausgewiesenen Kosten.

7.5 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person/pro Wohneinheit bei Stornierungen:

7.5.1 Standard-Gebühren:

bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 %ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 %ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50 %ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60 %ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 80 %ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

7.5.2 Ausnahmen von der Standardregelung:

A Ferienwohnungen/-häuser/Appartements, auch bei Bus- und Bahnanreise

bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 25 %ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 50 %ab dem 35. Tag vor Reiseantritt 80 %ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

B Schiffsreisen /Flusskreuzfahrten; Spezialprogramme; Aktivprogramme; Golfpakete (soweit nicht in Reisen im Sinne von 7.5.1 inkludiert); Camper-Programme; Motorräder

bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 %ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 %ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50 %ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60 %ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 80 %ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises;

Achtung geänderte Bedingungen für Hurtigruten und bestimmte Schiffe sowie bestimmte Reiseangebote.

A Gebühren für Hurtigruten/Schiffsreisen mit MS Fram und MS Le Diamant:

Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 25 %Ab dem 44. Tag vor Reiseantritt 40 %Ab dem 21. Tag vor Reiseantritt 60 %Ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 90 %

B Gebühren für Hurtigruten/Fram-Schiffsreisen, bei denen Wolters Reisen nur als Vermittler auftritt und alle Grönland Produkte:

Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 10 %Ab dem 44. Tag vor Reiseantritt 40 %Ab dem 21. Tag vor Reiseantritt 60 %Ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 90 %

C Gebühren für Schiffsreisen mit den Schiffen von Quark Expeditions:

Bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 10 %Ab dem 89. Tag vor Reiseantritt 50 %Ab dem 59. Tag vor Reiseantritt 75 %Ab dem 44. Tag vor Reiseantritt 90 %

D Gebühren für Schiffsreisen mit den Schiffen von Oceanwide Expeditions:

Bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 10 %Ab dem 59. Tag vor Reiseantritt 50 %Ab dem 29. Tag vor Reiseantritt 75 %Ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 90 %Ab dem 5. Tag vor Reiseantritt 95 %

E Gebühren für Schiffsreisen mit den Schiffen von Antarpply und Antarctic Shipping:

Bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 500 EuroAb dem 89. Tag vor Reiseantritt 95%F Nur-Flugstrecken im Linienverkehr pro PersonBis zum 31. Tag vor Flugantritt € 50Ab 30. Tag vor Flugantritt € 150Die Regelung gilt nur bei Stornierungen von Nur-Flugstrecken im Linienverkehr, nicht aber bei Stornierung kombinierter Reisen. Hier fnden die Ziffern 7.5.1, 7.5.2 A-E Anwendung.

C airtours Flug

bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 %ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 50 %ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 75 %am Tag des Reiseantritts 95 % des Reisepreises;

D Bei lediglich vermittelten Eintrittskarten, z. B. für Musicals (vgl. Ziffer 1.5), gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Anbieters, die Ihnen bei Buchung mitgeteilt werden.

E Für gesondert gekennzeichnete Top-Angebote, ausgewählte, kurzfristige bzw. preisreduzierte Angebote, Specials, Sparreisen und Reisen der Marken Discount Travel, reiseleicht, X1-2-FLY und XTUI sowie Ticket-Pakete aus Leistungsbeschreibungen (Ziffer 3.1) mit dem Titel "Musicals & Shows" gelten folgende Stornogebühren:

bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 40 %ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 55 %ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 65 %ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 75 %ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 85 %ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises.

7.6 Ihr Recht, einen Ersatzteilnehmer zu stellen (siehe unten Ziffer 8.2), bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

8. Umbuchung, Ersatzperson

8.1 Auf Ihren Wunsch nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar, bis zum 31. Tag vor Reiseantritt bzw. bei Reisen im Sinne der Ziffer 7.5.2 A bis zum 46. Tag vor Reiseantritt eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) vor. Dafür werden € 50,– pro Person erhoben. Für Produkte gemäß Ziffer 7.5.2 C nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar, bis einen Tag vor Reiseantritt Umbuchungen vor. Dafür werden pro Person 25% des Preises erhoben.

Als Umbuchungen gelten z. B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung; bei Linienflügen, sobald das Ticket ausgestellt ist, zusätzlich Änderungen der Abflugzeit.

Änderungen nach den oben genannten Fristen (z.B. bei Flugreisen/Standard-Gebühren ab 30. Tag vor Reiseantritt) sowie Änderungen über den Geltungszeitraum der der Buchung zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung (Ziffer 3.1) hinaus, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 7.5 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Das gilt auch für Flugumbuchungen, Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels und des Reiseantritts bei Reisen der Marken reiseleicht, X1-2-FLY und XTUI.

8.2 Bis zum Reiseantritt kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Veranstalter.

Dieser kann dem Eintritt des Dritten anstelle des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der Veranstalter berechtigt, zusätzlich zu dadurch gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten gegenüber Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaften) für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten pauschal € 50,– zu verlangen. Der Nachweis mit dem Eintritt des Dritten nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

Geänderte Bedingungen bzg. der Hurtigruten/FRAM-Reisen

€ 50 je Person: bis zum 35. Tag vor Reiseantritt bei Hurtigruten/FRAM-Reisen im Sinne der Ziffer7.5.2., A-B; Umbuchungen auf Sonderangebote sind bei Hurtigruten / FRAM-Reisen leider nicht möglich. Diese Angaben gelten zuzüglich möglicher weiterer Kosten, die seitens des Leistungsträgers Wolters in Rechnung gestellt werden.

Für Pauschalreisen gilt:Nach Ausstellung des Flugscheins kostet die Umbuchung oder Erstellung eines neuen Flugscheins € 100 je Person. Umbuchung oder Erstattung nach Reiseantritt sind nicht möglich. Spätere Änderungen sowie Änderungen über den Geltungszeitraum der der Buchung zugrunde liegenden Katalogausschreibung hinaus können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 7 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Das gilt auch für Nur-Flugstrecken im Linienverkehr im Falle eines von Ihnen veranlassten Carrierwechsels.

9. Reiseversicherungen

Die Veranstalter empfehlen den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.

Bitte beachten Sie hierzu die besonderen Angebote in den jeweiligen Reisekatalogen. Einzelheiten zum Versicherungsschutz finden Sie im Anschluss an diese Reisebedingungen oder erhalten Sie in Ihrem Reisebüro.

10. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

10.1 Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen , wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Veranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.

10.2 Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis 5 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten (Zugang beim Reisenden). Der Veranstalter informiert Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis dann umgehend zurück.

10.3 Im Fall des Rücktritts des Veranstalters nach Ziffer 10.2 ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern der Reisende von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

11. Außergewöhnliche Umstände - Höhere Gewalt

11.1 Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j BGB.

Dieser hat folgenden Wortlaut:

(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.

(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

11.2 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter "www.auswaertiges-amt.de" sowie unter der Telefonnummer (030) 5000-2000.

12. Abhilfe / Minderung / Kündigung

12.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen.

Der Veranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

12.2 Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.

Wichtige und weitere Informationen sowie Hinweise und Notfallnummern finden Sie in den Reiseunterlagen.

12.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen - kündigen .

Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.

Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.

Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet dem Veranstalter nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

13. Haftung

13.1 Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat. Er kann Schadenersatz auch wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist.

13.2 Vertragliche Schadenersatzansprüche

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt wird oder

b) soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

13.3 Deliktische Schadenersatzansprüche

Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.

Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

13.4 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Veranstalters sind.

Der Veranstalter haftet jedoch

13.4.1 für Leistungen, welche die Beförderung von Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie

13.4.2 wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Veranstalters ursächlich geworden ist.

13.5 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen.

Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet der Veranstalter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung .

13.6 Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht

werden. Auf der Rückseite von Bahnfahrten-Dokumenten der Deutschen Bahn AG aufgeführte DB-Bedingungen haben keine Gültigkeit. Die Rechte und Pflichten des Veranstalters und der Kunden nach dem Reisevertragsrecht und diesen ausführlichen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt.

Soweit in Leistungsbeschreibungen (Ziffer 3.1) ausgeschrieben, enthalten Ihre Reiseunterlagen Fahrscheine "Zug zum Flug" der DB AG und ein zusätzliches Beiblatt "Fahren & Fliegen" des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen. Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise zum Abflughafen selbst verantwortlich, es sei denn, eine Verspätung beruht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Reiseveranstalters.

13.7 Mitwirkungspflicht, Beanstandungen

13.7.1 Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.7.2 Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüglich unserer Reiseleitung im Sinne der Ziffer 3.7 Satz 1 bzw. dem Ansprechpartner im Sinne der Ziffer 3.7 Satz 2 mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen.

Ist die Reiseleitung bzw. Ihr Ansprechpartner nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungsträger (z.B. Transfer-Unternehmen, Hotelier, Schiffsleitung) oderan den Veranstalter bzw. an dessen örtliche Vertretung. Die notwendigen Telefon- und Telefaxnummern sowie E-Mail-Adressen finden Sie in Ihren Reiseunterlagen oder in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 3.1) bzw. in den Informationsmappen im Hotel.

Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem das Gepäck oder die Güter dem Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist.

Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.

Bei Beanstandungen müssen Gäste von Ferienwohnungen/-häusern/Appartements unverzüglich bei dem in den Reiseunterlagen angegebenen Ansprechpartner Abhilfe verlangen.

Wenn das keinen Erfolg hat, müssen Sie sich bitte mit der nächstgelegenen Station der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters in Verbindung setzen.

Unterlässt es ein Reisender schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche nicht zu.

13.7.3 Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

14. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung

14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§ 651c bis 651f BGB) sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Ihrem Veranstalter (Anschrift siehe unten nach Ziffer 17) geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen.

Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. Der Tag des Reiseendes wird bei Berechnung der Monatsfrist nicht mitgerechnet.

Wegen der Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust siehe Ziffer 13.7.2.

14.2.1 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren.

Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.

14.2.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr.

14.2.3 Die Verjährung nach den vorstehenden Absätzen 14.2.1 und 14.2.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.

14.2.4 Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

14.2.5 Schweben zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

14.3 Ihr Reisebüro oder Internet Service Center tritt nur als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen durch Reisende entgegenzunehmen.

14.4 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen.

15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

15.1 Der Veranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des EU-Mitgliedstaates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Angehörige anderer Staaten sollten sich bei den für sie zuständigen Botschaften / Konsulaten erkundigen. Durch die Reiseausschreibung in den Leistungsbeschreibungen (Ziffer 3.1) und mit den Reiseunterlagen erhalten Sie wesentliche Informationen über die für Ihre Reise notwendigen Formalitäten.

Bitte beachten Sie diese Informationen und lassen Sie sich in Ihrem Reisebüro oder dem Internet Service Center weitergehend unterrichten.

15.2 Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie ihn mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von dem Veranstalter zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.

15.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt sind.

15.4 Entnehmen Sie bitte dem Katalog und erkundigen Sie sich in Ihrem Reisebüro oder Internet Service Center, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt, und achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder können im Pass der mitreisenden Eltern eingetragen werden. Für manche Länder benötigen sie einen eigenen Kinderpass.

15.5 Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt.

Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt.

15.6 Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die nicht jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus bestimmten Ländern (z. B. Afrika, Vorderer Orient) zurückkehren. Entsprechende Informationen entnehmen Sie bitte dem Katalog und wenden Sie sich an Ihr Reisebüro oder Internet Service Center.

16. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an den Bereich "Datenschutz" unter der unten genannten Anschrift des Veranstalters. Soweit wir uns zur Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten externer Dienstleister außerhalb der EU bzw. des EWR (sog. Drittländer ohne angemessenes Datenschutzniveau) bedienen, wird der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten durch die Vereinbarung der sogenannten "EU-Standardvertragsklauseln" abgesichert.

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17. Gerichtsstand/Allgemeines

17.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

17.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

17.3 Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

17.4 Der Kunden kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

17.5 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner eines Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

17.6 Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes ugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwenddbare, nicht abdingbare Bestimmungen in dem Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.Diese Reisebedingungen und Hinweise gelten für die Reiseveranstalter

Wolters Reisen GmbHPostanschrift: Postfach 11 51, 28801 StuhrHausanschrift: Bremer Str. 61; 28816 StuhrE-Mail.: info@wolters.tui.deTelefon: +49- (0)421 8999 – 0Fax: +49 (0) 421 801447Handelsregister: Walsrode HRB 110468Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Thies Rheinsberg

Alle Angaben in diesen Geschäftsbedingungen entsprechen dem Stand Oktober 2011 und beziehen sich nur auf die Gültigkeit von Internetangeboten von TUI Wolters.

Stand: Oktober 2011, 59. Auflage

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